Nutzungsvereinbarungen

  • Das Chromebook ist Eigentum der Schule und somit ein Arbeitsgerät und keine Gamekonsole. Um das Vertrauen zu erhalten, behält sich die Schule das Recht vor, mit den Lernenden zusammen den Internet-Verlauf zu prüfen.
  • Die Schülerin/der Schüler trägt Verantwortung für das persönliche Gerät und dessen Einsatz. Sie/er trägt Sorge zum Gerät und hält Passwort und Login-Daten geheim.
  • Das Gerät ist stets im Unterricht dabei und der Akku ist für einen Schultag genügend geladen (voller Akku reicht für ca. 8 Stunden).
  • Auf dem Gerät darf nur ein Nutzer mit einem Schul-Account eingerichtet werden. Änderungen der Systemkonfigurationen sind nicht erlaubt, ebenso der Gebrauch des Gastmodus.
  • Internet und digitale Medien dürfen nur für schulische Aufträge eingesetzt werden. Die Nutzung für persönliche Zwecke in den Pausen und während des Unterrichts ist demnach untersagt.
  • Es dürfen keine rassistische, pornografische, sexistische Gewalt verherrlichende oder anderweitig rechtswidrige Inhalte auf dem Gerät betrachtet, gespeichert oder versendet werden. Ganz allgemein sind Handlungen, die nach schweizerischem Strafgesetzbuch unter Strafe stehen, zu unterlassen.
  • Bei Missachtung der aufgeführten Punkte kann der Schul-Account vorübergehend gesperrt, das Gerät eingezogen oder andere disziplinarische Massnahmen ergriffen werden.
  • Der Gebrauch des Geräts und die Nutzung des Internets zu Hause unterstehen grundsätzlich der Verantwortung der erziehungsberechtigten Personen.
  • Der Verlust des Geräts oder Beschädigungen aller Art sind unverzüglich der Klassenlehrperson zu melden. Bei fahrlässiger oder bewusst schadhafter Handhabung des Chromebooks kann der Schulverband als Eigentümerin die Haftung ablehnen und den Eltern die Kosten einer Reparatur, einer allfälligen Neubeschaffung oder einen Teilbetrag in Rechnung stellen
  • Das Gerät wird beim Austritt aus dem Schulverband wieder eingezogen und inspiziert. Sollten dabei übermässige Abnutzungserscheinungen, welche durch unsachgemässe Handhabung verursacht wurden oder Beschädigungen, die nicht gemeldet wurden, festgestellt werden, behält sich die Schule vor, den Eltern einen Teilbetrag für die Neuanschaffung in Rechnung zu stellen.
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