Absenzen und Dispensationen

Die kantonale Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule regelt, unter welchen Voraussetzungen Schüler:innen dem Unterricht fernbleiben dürfen, wie Absenzen zu melden sind und in welchen Fällen eine Dispensation vom Unterricht bewilligt werden kann. 

Wie Sie konkret vorgehen können, finden Sie in der nachfolgenden Gesamtdarstellung.

Nachfolgend finden Sie ergänzende Informationen zu ausgewählten Themen.
Krankheit
Die Eltern melden die Schüler:innen vor dem Unterricht über das Elternportal von Pupil ab. Abmeldungen durch die Schüler:innen werden nicht akzeptiert. Den Zugang für die App erhalten Sie vom Schulsekretariat. 
Dispensation
Dispensationsgesuche sind von den Eltern spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich und begründet bei der Schulleitung einzureichen. Die Schulleitung prüft die Gesuche und entscheidet gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Freie Halbtage
Nutzen Sie das Elternportal von Pupil, um freie Halbtage für Ihr Kind zu erfassen (unter "Absenzen"). Pro Schuljahr können bis zu fünf schulfreie Halbtage ohne Begründung bezogen werden. Damit die Schule planen kann, bitten wir Sie, die Absenz spätestens bis am Mittag des Vortages anzumelden.
Berner Talent
Die Förderung von Talenten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir unterstützen Jugendliche dabei, ihre schulische Ausbildung mit einer intensiven Förderung im sportlichen oder künstlerischen Bereich zu vereinbaren. 
Hier finden Sie weitere Informationen zur Talentförderung der Bildungs- und Kulturdirektion.
Schnupperlehren
Im 8. Schuljahr setzen sich die Schüler:innen intensiv mit ihrer Berufswahl auseinander. Dazu gehören auch Schnupperlehren und Berufserkundungen. Wir empfehlen, diese möglichst in der unterrichtsfreien Zeit zu planen. Fällt eine Schnupperlehre in die Schulzeit, gelten die nachfolgenden Regelungen.
Schulabsentismus
Wenn Kinder dem Unterricht wiederholt fernbleiben, sprechen wir von Schulabsentismus. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Kind regelmässig am Unterricht teilnimmt. Sie unterstützen es, indem sie darauf achten, dass es ausgeruht und verpflegt zur Schule kommt.

Weitere Informationen finden Sie im kantonalen Merkblatt für Erziehungsberechtigte. Der Schulverbandsrat stellt sicher, dass alle Kinder die Volksschule gemäss den kantonalen Vorgaben besuchen.
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