Beurteilung und Schullaufbahnentscheide

Beurteilung

Die Beurteilung der Schüler:innen erfolgt kompetenzorientiert auf der Grundlage des Lehrplans 21. Sie zeigt auf, welche Kompetenzen die Kinder bereits erworben haben und in welchen Bereichen sie sich weiterentwickeln können.

Standortgespräch

Einmal pro Schuljahr findet ein Standortgespräch mit dem Kind, den Eltern und der Klassenlehrperson statt. Gemeinsam werden die Lernentwicklung, die Stärken sowie die nächsten Lernziele besprochen.

Beurteilungsbericht

Die Schüler:innen erhalten ihren ersten Beurteilungsbericht mit Prädikaten am Ende des 2. Schuljahres. Ab der 4. Klasse werden die fachlichen Leistungen mit Noten beurteilt. In der 7., 8. und 9. Klasse wird die Beurteilung mit Noten weitergeführt und mit einem "Portfolio personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen" ergänzt. Es macht wichtige Stärken und Fähigkeiten sichtbar, die für die Schule, die Berufswahl und die weitere Ausbildung von Bedeutung sind.

Schullaufbahnentscheide

Schullaufbahnentscheide betreffen wichtige Schritte während der Schulzeit, etwa den Übertritt ins nächste Schuljahr, die Zuweisung zu besonderen Förderangeboten oder die Einteilung in Niveaus der Sekundarstufe I. Die Schulleitung trifft diese Entscheide auf Antrag der Klassenlehrperson und auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen.

Nachteilsausgleich

Die Schulleitung kann in Zusammenarbeit mit den Eltern Massnahmen zum Nachteilsausgleich vereinbaren, wenn eine Benachteiligung vorliegt, die nicht durch innere Differenzierung im Unterricht ausgeglichen werden kann. Für die Abklärung werden Fachstellen beigezogen (z. B. Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinderspitäler).

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