Grundsätzlich verfügen die betroffenen Schüler:innen über die kognitiven Voraussetzungen, um die Lernziele der Regelklasse zu erreichen. Ein Nachteilsausgleich kann insbesondere bei folgenden Situationen angezeigt sein:
Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion.
- Körper- oder Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Seh- oder Hörbeeinträchtigung)
- Autismus-Spektrum-Störungen ohne geistige Behinderung
- Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)
- Rechenstörung (Dyskalkulie)
- Aufmerksamkeits- oder Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
- Unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache nach Zuzug aus einem anderen Sprachgebiet
- Wechsel aus einem anderen Schulsystem
- Längere schulische Abwesenheiten infolge Krankheit oder Unfall
- Chronische Erkrankungen
Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion.