Gesundheitsförderung

Gemeinsam mit den Eltern fördern wir die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Schüler:innen. Die folgenden Informationen unterstützen Sie bei Fragen zu Gesundheitsthemen im Schulalltag und bieten Orientierung zu wichtigen Angeboten und Regelungen.
Schulärztliche Untersuchungen
Die schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch und werden gemäss den kantonalen Vorgaben in folgenden Schuljahren durchgeführt:
  • 2. Kindergartenjahr
  • 4. Klasse
  • 8. Klasse
Kinder, die das 2. Kindergartenjahr nicht besuchen, werden in der 1. Klasse schulärztlich untersucht.
Der Schulverband übernimmt die Kosten der Untersuchung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen bis zu einem Betrag von CHF 110.–.
Grundsätzlich besteht freie Arztwahl. Die schulärztliche Untersuchung ist für Sie kostenlos, sofern sie bei einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt wird, die bzw. der die kantonalen Tarife akzeptiert. Eine entsprechende Liste der Ärztinnen und Ärzte finden Sie hier.

Ablauf
Vereinbaren Sie für Ihr Kind einen Termin bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl. Die schulärztliche Untersuchung muss spätestens bis zu Beginn der Frühlingsferien durchgeführt worden sein.
Bitte geben Sie Ihrem Kind zur schulärztlichen Untersuchung folgende Unterlagen und Gegenstände mit:
  • den Fragebogen für Jugendliche (nur in der 8. Klasse)
  • die dreiteilige Gutscheingarnitur für die Abrechnung durch die Ärztin oder den Arzt
  • eine allfällige Brille
  • den Impfausweis
Nach erfolgter Untersuchung sind die drei Teile der Gutschrift wie folgt aufzuteilen:
  • Blaue Gutschriftskopie: Bitte der Klassenlehrperson abgeben.
  • Weisse Gutschriftskopie: Verbleibt bei der Ärztin oder beim Arzt und dient der Rechnungstellung.
  • Grüne Gutschriftskopie: Verbleibt bei den Eltern.

Umfang und Inhalt der obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen
2. Kindergartenjahr  
  • Erhebung der Krankengeschichte mit den Eltern
  • Kontrolle der bisher durchgeführten Impfungen, allenfalls Empfehlung oder Durchführung von Impfungen
  • Untersuchung der Augen und des Gehörs (Audiometrie vorgeschrieben)
  • Erfassung schulrelevanter Beeinträchtigungen, insbesondere hinsichtlich Motorik, Sprache und Entwicklung
  • Messung der Grösse und des Gewichts
4. Klasse
  • Erhebung der Krankengeschichte mit den Eltern
  • Kontrolle der bisher durchgeführten Impfungen, allenfalls Empfehlung oder Durchführung von Impfungen
  • Untersuchung der Augen und des Gehörs (Audiometrie vorgeschrieben)
  • Untersuchung des Bewegungsapparats, insbesondere hinsichtlich Skoliose, Beckenschiefstand und Haltung
  • Messung der Grösse und des Gewichts
8. Klasse
  • Gespräch mit der oder dem Jugendlichen über Gesundheitsfragen und -verhalten anhand des von den Jugendlichen ausgefüllten Fragebogens der Gesundheitsdirektion des Kantons Bern
  • Kontrolle der bisher durchgeführten Impfungen, allenfalls Empfehlungen oder Durchführung von Impfungen
  • Untersuchung der Augen und des Gehörs (Audiometrie vorgeschrieben)
  • Messung des Blutdrucks im Hinblick auf hohen Blutdruck
  • Messung der Grösse und des Gewichts
Allgemeine Hinweise
Auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und mit deren Einverständnis kann die Ärztin oder der Arzt im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung zusätzliche körperliche Untersuchungen durchführen oder bei gesundheitlichen Anliegen beraten.
Zusätzliche Untersuchungen und Beratungen sind nicht Bestandteil der schulärztlichen Untersuchung und werden privat in Rechnung gestellt.
Schulzahnpflege
Für alle Kindergartenkinder sowie Schüler:innen der 1. bis 9. Klasse ist eine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung obligatorisch. Der Schulverband beteiligt sich gemäss den Empfehlungen des Kantons Bern mit einem Beitrag von CHF 30 an den Untersuchungskosten.

Zu Beginn jedes Schuljahres erhalten die Schüler das Merkblatt Schulzahnpflege sowie eine Liste der Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Kinder mit Wohnsitz in Thun
Für Kinder mit Wohnsitz in Thun übernimmt die Stadt Thun die Kosten der Kontrolluntersuchung. Die entsprechenden Informationen zum schulzahnärztlichen Dienst der Stadt Thun erhalten Sie über die Schule.
Kopfläuse
Läuse sind zwar unangenehm, aber harmlos. Sie haben nichts mit mangelnder Hygiene zu tun und können bei allen Kindern auftreten. Bereits eine einzelne Laus gilt als Befall und sollte behandelt werden.
So werden Läuse übertragen
Läuse gelangen durch direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt von einer Person zur anderen. Sie können weder springen noch fliegen. Da sie sich ausschliesslich von menschlichem Blut ernähren, überleben sie ausserhalb des Kopfes höchstens zwei Tage.

So erkennen Sie Läuse
Kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes regelmässig bei gutem Licht. Besonders wirksam ist die Untersuchung auf nassem Haar mit einer Pflegespülung und einem Nissenkamm. Kämmen Sie das Haar Strähne für Strähne durch und streichen Sie den Kamm nach jeder Strähne auf einem weissen Küchenpapier aus. So lassen sich Läuse und Nissen gut erkennen.

Was ist zu tun?
Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson. So können wir die notwendigen Massnahmen koordinieren und eine weitere Ausbreitung verhindern. Die Schule unterstützt Sie bei Bedarf gemeinsam mit Fachpersonen und dem schulärztlichen Dienst.

Sie finden weitere Informationen im Merkblatt Kopfläuse der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.
Zecken
Zecken kommen in der ganzen Schweiz bis in Höhenlagen von rund 2'000 Metern vor. Besonders aktiv sind sie in den Frühlings- und Herbstmonaten. Bei Aktivitäten im Freien empfiehlt es sich deshalb, auf einen guten Zeckenschutz zu achten und den Körper nach Aufenthalten im Grünen auf Zecken zu kontrollieren.
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